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A&C Consulting GmbH

Zusammenarbeit neu ausrichten

Was einen Wechsel auslösen kann

Manchmal ändern sich die Anforderungen. Manchmal passt die Zusammenarbeit nicht mehr. Diese Fragen kommen in Gesprächen mit uns häufig zur Sprache.

Betreuung

Ein fester Kontakt fehlt

Ihre Ansprechperson hat gewechselt, oder Rückfragen bleiben zu lange offen. Sie wünschen sich wieder klare Zuständigkeiten und verlässliche Antworten.

Überblick

Kosten und Abläufe sollen klarer werden

Sie möchten Leistungen und Kosten besser nachvollziehen oder Unterlagen digital austauschen, statt vorwiegend auf Papier zu arbeiten.

Entwicklung

Ihr Bedarf hat sich verändert

Ihr Betrieb ist gewachsen, neue Aufgaben sind dazugekommen oder eine Beratung in einer anderen Sprache würde die Zusammenarbeit erleichtern.

Sie brauchen keinen besonderen Anlass für ein Erstgespräch. Wir hören zu und besprechen mit Ihnen, ob und wie ein Wechsel sinnvoll wäre.

Situation besprechen

Den Übergang gut planen

Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

Ein Wechsel ist zum Jahresbeginn besonders übersichtlich. Er kann aber auch während des Geschäftsjahres gut gelingen, wenn die Übergabe sorgfältig abgestimmt wird.

Klarer Schnitt

Zum neuen Geschäftsjahr

Der bisherige Jahresabschluss bildet einen sauberen Übergabepunkt. Neue Prozesse und Zuständigkeiten starten gemeinsam mit dem neuen Geschäftsjahr.

  • Abgeschlossener Buchungsstand
  • Klare Abgrenzung der Zuständigkeiten
  • Einfacher Start mit neuen Abläufen

Flexibel möglich

Während des Geschäftsjahres

Ein unterjähriger Wechsel ist ebenfalls möglich. Wichtig ist, dass der aktuelle Stand vollständig übergeben und offene Arbeiten eindeutig zugeteilt werden.

  • Buchhaltung bis zum Stichtag abgestimmt
  • Löhne und Mehrwertsteuer vollständig übergeben
  • Offene Fristen und Aufgaben dokumentiert

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen. Sollten Sie weitere Anliegen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da.

Kann ich mitten im Jahr wechseln?

Ein unterjähriger Wechsel ist grundsätzlich möglich. Er verlangt etwas mehr Abstimmung bei Mehrwertsteuer und Löhnen.

Was, wenn der Abschluss noch offen ist?

Dann wird zuerst festgelegt, wer ihn erstellt. Beide Wege sind möglich. Entscheidend ist, dass die Zuständigkeit vor dem Wechsel geklärt ist.

Erfährt mein bisheriger Treuhänder davon?

Erst dann, wenn Sie uns beauftragen, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Vorher nicht.

Erhalte ich alle Unterlagen zurück?

Was herausgegeben wird und in welcher Form, richtet sich nach Ihrer Vereinbarung und der Situation.

Muss ich die Software wechseln?

Wir prüfen von Fall zu Fall, welches System sich übernehmen lässt.

Wer schreibt die Kündigung?

Die Kündigung beim bisherigen Treuhänder bereiten wir für Sie vor.

Persönlich. Unabhängig. An Ihrer Seite.