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A&C Consulting GmbH

Rechtsform wählen

Einzelunternehmen oder GmbH?

Entscheidend sind Haftung, Kapital, Gründungsaufwand und die gewünschte Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen.

Einzelunternehmen

Einfach starten

Mindestkapital
Keines vorgeschriebenDer tatsächliche Kapitalbedarf hängt vom Vorhaben ab.
Haftung
Persönlich und unbeschränktDie inhabende Person haftet auch mit dem Privatvermögen.
Gründung
Einfach und ohne BeurkundungDie Tätigkeit kann grundsätzlich direkt aufgenommen werden.
Handelsregister
Je nach TätigkeitBei kaufmännischem Gewerbe ab CHF 100'000 Jahresumsatz obligatorisch.
Rechtsstellung
Keine eigene RechtspersönlichkeitUnternehmen und inhabende Person sind rechtlich nicht getrennt.

Passt häufig, wenn …

Sie allein starten, wenig Formalitäten wünschen und das persönliche Haftungsrisiko überschaubar ist.

GmbH

Getrennt aufbauen

Mindestkapital
CHF 20'000Vollständig einbezahlt oder durch Sacheinlagen gedeckt.
Haftung
Grundsätzlich GesellschaftsvermögenStatutarische Nachschusspflichten können vorgesehen werden.
Gründung
Beurkundung und StatutenDie Gründung muss öffentlich beurkundet werden.
Handelsregister
Eintrag obligatorischDie GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung.
Rechtsstellung
Eigene juristische PersonGesellschaft und Privatpersonen sind rechtlich getrennt.

Passt häufig, wenn …

Sie Geschäfts- und Privatvermögen trennen oder mit mehreren Personen gründen möchten.

Kurzvergleich gemäss KMU-Portal des Bundes. Die passende Rechtsform ist im Einzelfall zu prüfen.

Gut aufeinander abgestimmt

Wer übernimmt welchen Teil?

Eine Gründung bringt mehrere Stellen zusammen. Wir koordinieren den Ablauf und zeigen Ihnen, wer wofür zuständig ist.

Ihr Ansprechpartner

A&C Consulting

Wir klären mit Ihnen die Rechtsform, bereiten die Unterlagen vor und koordinieren die nächsten Schritte mit Bank und Notariat. Anmeldungen und den Aufbau der Buchhaltung begleiten wir ebenfalls.

Beurkundung

Notariat

Wo eine öffentliche Beurkundung nötig ist, übernimmt sie das Notariat. Es erstellt die erforderlichen Urkunden und reicht die Anmeldung beim Handelsregister ein.

Kapitaleinzahlung

Bank

Ist Stamm- oder Aktienkapital erforderlich, stellt die Bank das Kapitaleinzahlungskonto bereit. Nach der Eintragung kann das Geschäftskonto eingerichtet werden.

Eintrag und Anmeldung

Behörden

Je nach Rechtsform und Tätigkeit folgen Einträge und Anmeldungen beim Handelsregisteramt, bei der Ausgleichskasse und bei der Steuerverwaltung.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen. Sollten Sie weitere Anliegen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da.

Wie lange dauert eine Gründung?

Das hängt von Notariat, Bank und Handelsregisteramt ab. Wir sagen Ihnen im Gespräch, womit derzeit zu rechnen ist.

Brauche ich ein Geschäftskonto?

Für die GmbH braucht es zuerst ein Sperrkonto für das Stammkapital, das anschliessend in ein Geschäftskonto übergeht. Bei der Einzelfirma ist ein getrenntes Konto nicht vorgeschrieben, für die Buchhaltung aber sinnvoll.

Ab wann bin ich mehrwertsteuerpflichtig?

Das hängt von Ihrem Umsatz und Ihrer Tätigkeit ab. Wir rechnen vor der Gründung mit Ihnen durch, ob und ab wann die Pflicht für Sie gilt.

Kann ich später von der Einzelfirma in eine GmbH wechseln?

Ein Wechsel der Rechtsform ist möglich. Er sollte vorbereitet werden, insbesondere steuerlich.

Muss ich mich bei der AHV anmelden?

Bei einer Einzelfirma als selbständigerwerbend, bei einer GmbH als Arbeitgeberin für den eigenen Lohn. Die Anmeldung übernehmen wir.

Übernehmen Sie danach auch die Buchhaltung?

Wenn Sie möchten. Die Unterlagen aus der Gründung liegen dann bereits vor. Eine Verpflichtung entsteht durch die Gründungsbegleitung nicht.

Persönlich. Unabhängig. An Ihrer Seite.