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13. AHV-Rente: Wer sie im Dezember 2026 erhält und wie viel

2. November 2026

Im Dezember 2026 wird die 13. Altersrente erstmals ausbezahlt. Wer Anspruch hat, wie sie berechnet wird und was ein früherer oder späterer Rentenbeginn ausmacht.

Die 13. Altersrente ist ein Zuschlag zur jährlichen Altersrente. Sie kommt zusammen mit der Dezember-Rente, danach jedes Jahr im Dezember. Sie müssen dafür nichts beantragen. Informationsstelle AHV/IV

Wer sie erhält

Anspruch hat, wer am 1. Dezember lebt und im Dezember Anspruch auf eine AHV-Altersrente hat. Kreisschreiben des BSV

Altersrente
Ja, automatisch.
Vorbezogene Altersrente
Ja, berechnet auf der gekürzten Rente.
Aufgeschobene Altersrente
Erst ab dem Abruf, dann auf der erhöhten Rente.
IV-Rente
Nein. Sie wird weiterhin zwölfmal im Jahr ausbezahlt.
Witwen-, Witwer- und Waisenrente
Nein, ebenfalls zwölfmal im Jahr.
Kinder- und Zusatzrente, Rentenzuschlag der Übergangsgeneration
Kein 13. Betrag. Sie zählen auch bei der Berechnung nicht.

Wie sie berechnet wird

Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der Altersrenten, die im Kalenderjahr tatsächlich ausbezahlt wurden, gerundet auf ganze Franken. Wer das ganze Jahr dieselbe Rente bezieht, erhält damit eine zusätzliche Monatsrente.

Bei voller Beitragsdauer liegt die Altersrente 2026 zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520 im Monat. Beträge 2026 Das ist keine Obergrenze für jeden Fall. Nach einem Aufschub kann die Rente und damit die 13. Altersrente höher sein, nach einem Vorbezug, mit Beitragslücken oder bei der Plafonierung für Ehepaare tiefer.

Beispiel: Rentenbeginn im Juli

Juli bis Dezember: 6 × CHF 2’000 = CHF 12’000

Ein Zwölftel davon: CHF 12’000 ÷ 12 = CHF 1’000

Die 13. Altersrente beträgt CHF 1’000, sofern im Dezember Anspruch besteht.

Früher oder später in Rente?

Der Rentenbeginn beeinflusst auch die 13. Altersrente, denn sie richtet sich nach der ausbezahlten Rente. Eine vorbezogene Rente bleibt gekürzt, eine aufgeschobene erhöht. Der Rechner vergleicht, welche Rentensumme sich daraus bis zu einem bestimmten Alter ergibt. Merkblatt 3.04

Zur Einordnung: Mit 65 Jahren betrug die durchschnittliche weitere Lebenserwartung 2025 nach den Tabellen des Bundesamts für Statistik 20.7 Jahre bei Männern und 23.2 Jahre bei Frauen. 2024 waren es 20.4 und 23.0 Jahre. Das sind Durchschnittswerte, keine Prognose für Einzelne. BFS, Männer BFS, Frauen

Berechnungsstand 2026: Rentenbeträge des Jahres 2026 und Sätze nach Merkblatt 3.04, Stand 1. Januar 2026. Die vom BSV für 2027 angekündigten Sätze sind nicht eingerechnet.

Rentenbeginn mit

Rechnerischer Gleichstand

rund 78 Jahre

Im Modell ergibt der Rentenbeginn mit 63 bis zu diesem Alter eine höhere Rentensumme als der Beginn mit 65, danach eine tiefere.

Ø 86–88+50’000−50’000657075808590950Gleichstand
Unterschied der Rentensumme gegenüber dem Rentenbeginn mit 65, nach Alter. Über der Nulllinie liegt die Summe höher, darunter tiefer. Die gestrichelte Linie zeigt das gewählte Alter, die graue Fläche die durchschnittliche Lebenserwartung mit 65.
Monatsrente
CHF 2’177
Gegenüber Beginn mit 65
−CHF 343 (−13.6 %)
13. Altersrente im ganzen Jahr
CHF 2’177
Pro Jahr, 13 Zahlungen
CHF 28’301
Summe bis Alter 85
CHF 622’622
Summe bei Beginn mit 65
CHF 655’200
Unterschied
−CHF 32’578

Annahmen des Modells

  • Das Modell vergleicht Bruttosummen. Es ist keine Empfehlung und ersetzt keine Rentenberechnung.
  • Die Rente bleibt gleich: ohne Teuerung, Rentenanpassungen, Steuern und Verzinsung. Referenzalter 65, Rentenbeginn in ganzen Jahren.
  • Kürzung und Zuschlag werden auf ganze Franken gerundet und auf die volle Rente angewendet. Während eines Vorbezugs wird oft eine Teilrente ausbezahlt, und die Beitragspflicht läuft weiter. Beides ist nicht abgebildet.
  • Die 13. Altersrente wird tatsächlich im Dezember ausbezahlt. Das Modell verteilt sie zeitanteilig über das Jahr.
  • Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gelten eigene Kürzungssätze und ein Rentenzuschlag. Sie sind nicht abgebildet.
  • Die graue Fläche zeigt die durchschnittliche Lebenserwartung mit 65 für das Jahr 2025 nach den Tabellen des Bundesamts für Statistik: rund 86 Jahre bei Männern, rund 88 bei Frauen.
  • Die Rechnung läuft in Ihrem Browser. Es wird nichts gesendet oder gespeichert.

Was sonst noch gilt

Ehepaare

Grundsätzlich dürfen die beiden Einzelrenten zusammen höchstens 150 % der Maximalrente betragen, 2026 also CHF 3’780 im Monat. Die 13. Altersrente zählt bei dieser Prüfung nicht mit, sie wird aber auf der plafonierten Rente berechnet. Kreisschreiben

Es gibt Sonderfälle. Ein Aufschubszuschlag kommt zur plafonierten Rente hinzu, das Paar kann damit über dem Höchstbetrag liegen. Der Rentenzuschlag der Übergangsgeneration wird nicht plafoniert. Keine Plafonierung gilt etwa, wenn der gemeinsame Haushalt gerichtlich aufgehoben wurde. Merkblatt 3.01 Merkblatt 3.04

Ergänzungsleistungen

Die 13. Altersrente wird nicht als Einnahme angerechnet und führt nicht zu einer Kürzung. Informationsstelle AHV/IV

Steuern

In der Schweiz ist die 13. Altersrente als AHV-Rente steuerbares Einkommen. AHV-Renten werden bei Bund und Kantonen zu 100 % besteuert. Sie gehört damit erstmals in die Steuererklärung 2026. Wer im Ausland wohnt, muss die Besteuerung gesondert klären. Art. 22 DBG Kanton Bern

Wohnsitz im Ausland

Ein Wohnsitz im Ausland schliesst die 13. Altersrente nicht aus: Anspruch hat, wer am 1. Dezember lebt und im Dezember Anspruch auf die AHV-Altersrente hat. Erlischt die Altersrente vor dem 1. Dezember wegen der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, entfällt die 13. Altersrente ganz, auch für die Monate davor. Für Renten im Ausland ist die Schweizerische Ausgleichskasse zuständig. Kreisschreiben Schweizerische Ausgleichskasse

Anmeldung

Die 13. Altersrente kommt von selbst, die Altersrente nicht. Melden Sie diese drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn an. Ein Vorbezug wirkt nicht rückwirkend: Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Vormonats eingereicht sein. Einen Aufschub müssen Sie spätestens ein Jahr nach Erreichen des Referenzalters geltend machen. Merkblatt 3.04

Was noch kommt

Beschlossen: Ab 1. Januar 2027 beträgt die Altersrente bei voller Beitragsdauer CHF 1’280 bis CHF 2’560 im Monat, der Höchstbetrag für Ehepaare CHF 3’840. Beträge 2027

Angekündigt: Das BSV will die Kürzungs- und Aufschubssätze ab 2027 an die Lebenserwartung anpassen und damit senken. Beschlossene neue Sätze haben wir bis zum Prüfdatum nicht gefunden. Der Rechner zeigt darum den Stand 2026. BSV, AHV 21

Zur Abstimmung: Am 29. November 2026 wird über eine höhere Mehrwertsteuer zur Zusatzfinanzierung der AHV abgestimmt. Sie könnte frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. Die 13. Altersrente selbst beruht auf der 2024 angenommenen Initiative. BSV, Abstimmung

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